Baby lacht

Sie erwarten ein Baby - wir helfen Ihnen durch diese aufregende Zeit

Mit der Erstuntersuchung und der Bestätigung einer Schwangerschaft beginnt eine der schönsten Aufgaben eines Frauenarztes.

Wir freuen uns Sie im familiären Ambiente unserer Praxis zu begleiten und Ihnen die bestmögliche medizinische Versorgung bis zur Geburt und Nachsorge bieten zu können.  

 

Die Schwangerschafts­vorsorge wird durch die Mutterschafts­richtlinien geregelt. Zur Überwachung Ihrer Schwangerschaft dienen auch hochauflösende Ultraschall­untersuchungen, Laborunter­suchungen und das CTG (Wehenschreiber).

Das ist wichtig. Für Sie und Ihr Kind.

Bitte nehmen Sie alle empfohlenen Vorsorgetermine wahr, damit Ihre Schwangerschaft und die Geburt möglichst unproblematisch verlaufen. Bei Feststellung der Schwangerschaft erhalten Sie gleich Ihren persönlichen Mutterpass, in dem die Untersuchungsergebnisse regelmäßig dokumentiert werden. Ihren Mutterpass sollten Sie während der gesamten Schwangerschaft immer bei sich tragen, damit bei einem Notfall der behandelnde Arzt schnell und richtig reagieren kann.

 

Zu den Leistungen, die in unserer Praxis durchgeführt und von den Krankenkassen übernommen werden, zählen:

Bis zur 30. Schwangerschaftswoche vierwöchentliche Termine mit persönlichem Gespräch, Untersuchung und Bestimmung von Blutdruck, Gewicht und Laborwerten.

 

Ab der 30. Schwangerschaftswoche finden die Termine zweiwöchentlich statt. Zu den Untersuchungen kommt die Aufzeichnung der Herztöne des Babys dazu ( CTG, Wehenschreiber ).

 

Während der unauffällig verlaufenden Schwangerschaft werden drei Ultraschall­untersuchungen durchgeführt: die erste in der 9.–12. Schwangerschaftswoche, die zweite in der 19.-22. Schwangerschaftswoche, die dritte in der 29.-32. Schwangerschaftswoche.

 

In der 24.–28. Schwangerschaftwoche wird ein Test auf Schwangerschafts-Diabetes durchgeführt.

 

Zusätzliche Diagnostik - Transvaginale Sonographie.

In den ersten Wochen der Schwangerschaft lässt sich die Entwicklung des Embryos am besten durch eine transvaginale Ultraschalluntersuchung beobachten.  Im späteren Verlauf kann mit dieser Ultraschalluntersuchung eine mögliche Verkürzung des Gebärmutterhalses festgestellt werden. Diese weist auf eine drohende Frühgeburt hin, die durch ein rechtzeitiges Eingreifen verhindert werden kann.

 

Individuelle Gesundheitsleistungen zur Schwangerschaftsvorsorge.

Ihre gesetzliche Krankenversicherung sichert Ihnen einen guten Versicherungsschutz für alle medizinisch notwendigen Maßnahmen. Über diese Leistungen hinaus gibt es sinnvolle Zusatzleistungen.

Wir beraten Sie gerne, welche zusätzliche Leistungen für Sie und Ihre persönliche Gesundheitssituation sinnvoll und empfehlenswert sind. Die Aufwendungen für diese so bezeichneten IGeL-Leistungen, werden Ihnen auf der Basis der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zur Selbstzahlung in Rechnung gestellt. In unserer Praxis können wir Ihnen folgende Untersuchungen anbieten:

 

Zusätzlicher Ultraschall

Selbstverständlich können neben den drei Ultraschall­untersuchungen,  die nach den Mutterschafts­richtlinien vorgesehenen sind, zusätzliche Untersuchungen durchgeführt werden.

3D / 4D Ultraschall

Es ist ein besonderes Erlebnis das Kind im Mutterleib plastisch zu sehen und die Bewegungen verfolgen zu können. Von diesen Ultraschalluntersuchungen Ihres Kindes können wir unter bestimmten Voraussetzungen Bilder für Sie erstellen.

Zusätzliche Laboruntersuchungen

Es gibt Infektionen, die für die werdende Mutter unbedenklich sind, aber beim Ungeborenen zu schweren Schäden führen können. Mit einem einfachen Bluttest lässt sich schnell abklären, ob eine Notwendigkeit für Impfungen, medikamentöse Behandlungen oder besondere Vorsichtsmaßnahmen besteht. Wir empfehlen deshalb, einen Test auf Toxoplasmose (Infektion durch Katzenkot, ungewaschenes Gemüse oder rohes Fleisch), Cytomegalie (grippeähnlicher Infekt durch Kleinkinder übertragen) und B-Streptokokken (vaginale Infektion) durchführen zu lassen.

© 2024 Karin Hörger Frauenärztin
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